Rechtliche Tipps für Gründer vor dem Start (Teil 1)

Rechtliche Tipps für Gründer vor dem Start (Teil 1)

Rechtliche Tipps für Gründer aus der Praxis

Rechtsanwälte und Steuerberater gelten nicht als besonders innovativ und wirken auf Gründer oftmals als Spaßbremse. Ob und wann ein Gespräch mit einem Steuer- oder Rechtsberater sinnvoll sein kann und was man auch ohne professionelle Rechtsberatung bedenken sollte, erläutern Max von Grafenstein (Gründer, betreuender Doktorand der Law Clinic) und Daniel Nagel (Gründer, Rechtsanwalt bei BRP sowie Mentor der Law Clinic) in einer 3-teiligen Serie. Max und Daniel waren auch bei unserem letzten IdeaCamp dabei – sie sind Startup-Begeisterte, haben auch schon selbst gegründet und wissen daher von was sie reden. Enter, Max und Daniel!

(Warnhinweis: als Freunde des klassischen Dramas starten wir mit einer kurzen Exposition, darauf folgt in Teil 1 die Vorstellung der Protagonisten sowie die „steigende Handlung mit erregendem Moment“. Wer sich also ohnehin schon dem Eichhörnchen aus „Ab durch die Hecke“ verbunden fühlt, der sollte Teil 1 nur in Verbindung mit Teil 2 lesen.)

„Lawyers are only good at numbers when it comes to calculating fees“ hat mir ein Mandant neulich erläutert. Diesen Ruf haben Anwälte nicht nur im englischen, sondern zum Teil auch im deutschen Startup-Markt. Zu Recht. Aber nur fast.

Anwälte können in der Gründungsphase durchaus zu Kostenersparnissen und gar Gewinnen verhelfen, denn die wahren Spielverderber beim Gründen sind zumeist andere.

Teil 1: Die wahren Spielverderber in rechtlichen Fragen

rechtliche tipps für gründer

a)      Wettbewerber

So klein das Startup zu Beginn auch sein mag, potentielle Wettbewerber sind sicherlich unter den ersten, die es entdecken. Dass diese über einen neuen Mitbewerber um Umsatz nicht gerade erfreut sind (solange man nicht Ideen abkupfern oder Kunden und Mitarbeiter abwerben kann) versteht sich von selbst. Wer dies schon in der Anfangsphase im Hinterkopf hat, der erlebt später keine bösen Überraschungen. Angriff ist dabei nicht immer die beste Verteidigung. Wer also gerade dabei war, die AGB des Wettbewerbers mit minimalen Anpassungen zu übernehmen, sollte kurz innehalten und weiterlesen. Dies (wie so viele andere Dinge) kann kostenpflichtig abgemahnt werden. Zudem ist nicht gesagt, dass der Wettbewerber in den AGB alles richtig gemacht hat. Sollten unwirksame Klauseln enthalten sein, kann dies – Überraschung – abgemahnt werden. Vorsicht ist auch geboten bei der Verschönerung der Homepage mit Fotos, die z.B. mittels der Bildersuche auf Google gefunden wurden, sowie mit Produktbildern, Produktbeschreibungen oder Slogans, die 1:1 übernommen wurden, oder gar Videos die eingebettet nett aussehen. Dies alles kann – erraten – zu Abmahnungen führen.

Eine Möglichkeit auch kommerziell nutzbare Bilder zu finden, bietet zum Beispiel die creative commons-Funktion von flickr.

Auf der anderen Seite können aber auch eigene Ideen, wie z.B. geniale Produkte, Namen und Logos geschützt werden. Dies kann zu erheblichen Vorteilen führen (man frage etwa denjenigen, der sich das Wort „Focus“ in Deutschland hatte schützen lassen, was passierte, als Ford bei der Autotaufe nicht umsichtig genug war) und verhindern, dass andere auf der eigenen Erfolgswelle mitreiten.

b)      Behörden

Behörden müssen keine Spielverderber sein, wenn man sie aber vergisst, reagieren sie häufig wie gekränkte Liebhaber: sie machen einem das Leben schwer. Es gibt unzählige Sonderbestimmungen, von denen man noch nie etwas gehört hat (etwa dass Gold nur als Überzug verwendet werden, nicht aber in Süßwaren enthalten sein darf) oder Fragen mit denen man nicht rechnet (muss eine Hundeleine mit LED-Blinklicht beim Elektro-Altgeräte-Register angemeldet werden?). Es geht aber auch etwas einfacher: benötigt man für eine  dauerhafte Zusammenarbeit mit Kunden eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis? Sind Sportwetten oder deren Vermittlung in Deutschland erlaubt? Ist eine Penny Auction ein Glücksspiel? Wann entsteht eine Umsatzsteuerpflicht? Wann muss eine Gewerbeanmeldung erfolgen?  Bei welchen Produkten und Dienstleistungen wird eine Altersverifikation benötigt? Wem darf ich wann welche E-Mails schicken? Welche Daten darf ich sammeln, weitergeben, auswerten?

Hier gilt wie bei Wettbewerbern: Wer sich vorher Gedanken macht, kann sich hinterher die Rosen und Pralinen zur Heilung des gebrochenen Herzens der Behörden sparen (was im Übrigen bei Behörden ein weiteres Eigentor wäre). Die gute Nachricht: Behörden können gute Freunde bleiben. D.h. wer sich vorher (und wir meinen ausdrücklich: vorher) erkundigt, muss nachher nicht erfahren, dass im Behördenfußball das golden goal (oder besser der „sudden death“) noch nicht abgeschafft wurde.

c)       Kunden, Mitarbeiter und Co.

Ein Kunde ist der beste Freund eines jeden Startups? Stimmt. Wer wagt es, kritische Äußerungen zu tätigen oder auf Fehler hinzuweisen? Der beste Freund. Für ein Verbrühen am Super-Spezial-Thermo-Becher mit eingebauter Dampfwärme gibt es in Deutschland zwar keine Millionen, folgenlos bleibt es jedoch auch nicht. Aufgrund der viel beschworenen Skalierbarkeit sollen zudem ja auch nicht nur deutsche Kunden erreicht werden. Welches Recht gilt dann eigentlich? Hat ein Verbraucher in z.B. Frankreich weitergehende Ansprüche als ein deutscher Verbraucher? Wie lange darf ein Kunde seine Ware umtauschen? Was kann ich berechnen, wenn ein Kunde eine Dienstleistung bucht, aber kurz vor oder während der Erbringung abspringt? Worüber und vor allem wie darf ein Kunde im Internet berichten?

Die Antworten könnte man googlen, das könnte man (wie so oft bei rechtlichen Themen) aber auch lassen. Es gibt keine größere Spielwiese für Halbwahrheiten als das Internet (z.B.  das angebliche Urteil des LG Hamburg zu Links, auf das bis heute viele Homepages verweisen? Wer mitlachen möchte:  http://www.shopbetreiber-blog.de/2009/05/13/ueber-den-unsinn-von-disclaimern/). Viel sinnvoller ist es, vorab zu überlegen, welche kritische Fragen Kunden haben könnten und wie damit umgegangen werden kann. Das ist schwierig?  Wir haben einen Tipp: (Disclaimer: da wir familiär eng mit Lehrern verbunden sind und selbst unterrichten, ist nachfolgender Hinweis ausschließlich positiv gemeint) Fragt befreundete Lehrer – ok, andere Freunde sind auch erlaubt.

Wer aufgrund dieser Einleitung parallel schon nach “ bezahlbarer Anwalt“ googlet, dem empfehlen wir vorab die Lektüre der Fortsetzung, in der wir erläutern werden, welche Beratung am Anfang wirklich sinnvoll ist und wie man hierbei unnötige Kosten sparen kann.

Bilder: uranwolle und helmuthess

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